Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie die Hilfe eines nach § 18 BBodSchG zugelassenen Sachverständigen oder eine Probenahme gemäß der LAGA PN 98 benötigen.

Sachverständige:

  • Von der IHK für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Altlasten – Untersuchung und Bewertung

  • Zulassung als Sachverständiger nach §18 BBodSchG für das Sachgebiet 2  – Wirkungspfad Boden – Gewässer nach §6 VSU

  • Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft für Thermische Nutzung (offene Systeme) und Bauabnahmen (Grundwasserbenutzungsanlagen)

Qualifikationen:

  • Sachkunde Probenahme fester Abfälle und Haufwerke gemäß LAGA PN 98

  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen

  • Fachkunde gem. TRGS 524 und Sachkunde gem. DGUV Regel 101-004, Anhang 6A (ehem. BGR 128)

  • Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung

  • Umgang mit alter Mineralwolle gemäß TRGS 521

  • Sachkunde Asbest gemäß TRGS 519 Anlage 3 und 4

 Mitgliedschaften:

  • V18 – Vereinigung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG e.V

  • FH-DGGV – Fachsektion Hydrogeologie e.V. in dem Deutsche Geologische Gesellschaft – Geologische Vereinigung e.V.

  • VPSW – Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.