Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie die Hilfe eines nach § 18 BBodSchG zugelassenen Sachverständigen oder eine Probenahme gemäß der LAGA PN 98 benötigen.
Sachverständige:
Zulassung als Sachverständiger nach §18 BBodSchG für das Sachgebiet 2 – Wirkungspfad Boden – Gewässer nach §6 VSU
Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft für Thermische Nutzung (offene Systeme) und Bauabnahmen (Grundwasserbenutzungsanlagen)
Qualifikationen:
Sachkunde Probenahme fester Abfälle und Haufwerke gemäß LAGA PN 98
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen
Fachkunde gem. TRGS 524 und Sachkunde gem. DGUV Regel 101-004, Anhang 6A (ehem. BGR 128)
Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung
Umgang mit alter Mineralwolle gemäß TRGS 521
Sachkunde Asbest gemäß TRGS 519 Anlage 3 und 4
Mitgliedschaften:
V18 – Vereinigung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach §18 BBodSchG e.V
FH-DGGV – Fachsektion Hydrogeologie e.V. in dem Deutsche Geologische Gesellschaft – Geologische Vereinigung e.V.
VPSW – Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.